Das Schweizer Bundesgericht hat das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für das Snusverbot in der Schweiz festgestellt. Das Urteil ist ein Sieg des gesunden Menschenverstandes. Es schreibt der Gesetzgebung vor, sich auf Fakten und Wissenschaftlichkeit zu gründen. Zigarettenraucher in der Schweiz haben nun Zugang zu einer weniger gefährlichen Alternative zu Zigaretten.
Das Gerichtsurteil besagt, schwedischer Snus sei weniger gefährlich als andere Tabakprodukte, die auf dem Schweizer Markt zugelassen sind. Ein Verbot von Snus, aber nicht von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen, sei deshalb diskriminierend und entbehre der Rechtsgrundlage. Als Genussmittel gehe von Snus keine unmittelbare oder unvorhergesehene Gefahr für die Gesundheit aus. In Anbetracht des oben Genannten und zudem unter Berücksichtigung der Auβenhandelsbeziehungen erklärt das Gericht den Verkauf von Snus auf dem Schweizer Markt für zulässig.
Bravo!
- Das Urteil ist ein Sieg des gesunden Menschenverstandes, für eine sich auf Fakten gründende Rechtsprechung und nicht zuletzt für alle Zigarettenraucher in der Schweiz, die nun Zugang zu einer weit weniger gefährlichen Alternative zu Zigaretten erhalten, so Patrik Hildingsson, Vizepräsident für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von Swedish Match.
Swedish Match wird in Kürze seine Snuserzeugnisse wieder auf den Schweizer Markt bringen. Schon jetzt gibt es keine Obergrenze für Ihren Ankauf als Privatkonsument mehr (früher 1,2 kg).
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